16. Bayerischer Präventionspreis

Das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit schreibt gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention den 16. Bayerischen Präventionspreis aus. Damit wird die Erfolgsgeschichte fortgesetzt, in der beispielhafte Initiativen und herausragende Präventionsprojekte bekannt gemacht werden.

Der Bayerische Präventionspreis zeichnet besondere Leistungen aus, er fördert innovative Ideen und ihre Umsetzung, gibt Anregungen für neue Aktivitäten und knüpft das landesweite Netzwerk Prävention immer enger. Machen Sie auch Ihr Projekt zum Teil dieses Netzwerks!

Gesucht: Erfolgreiche Projekte für mehr Gesundheit

Gesundheitsförderung und Prävention sind erfolgreich, wenn sie das persönliche Verhalten und die Lebenswelt nachhaltig gesundheitsorientiert verändern. Sie eröffnen Chancen und Möglichkeiten in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen: in Familien, in Kindertageseinrichtungen, in Ausbildung und Arbeitswelt, in Einrichtungen für Senioren und Pflege, in der Freizeit, in Stadtteilen, Gemeinden und Landkreisen. Aus all diesen Bereichen und darüber hinaus sind Projekte im Wettbewerb um den Bayerischen Präventionspreis willkommen! Dies schließt ausdrücklich auch Projekte ein, die in früheren Jahren schon einmal beim Wettbewerb dabei waren und in der Zwischenzeit erfolgreich weiterentwickelt wurden.

Wer kann teilnehmen?

Zum Wettbewerb um den 16. Bayerischen Präventionspreis eingeladen sind Städte und Kommunen, Gesundheits-, Jugend- und Sozialämter, Kindertagesstätten und Schulen, Krankenkassen, Verbände, Vereine, Einrichtungen der Seniorenarbeit, Selbsthilfegruppen, Firmen, Initiativen und Einzelpersonen.

Eingereicht werden können Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Projekt befasst sich mit Gesundheitsförderung und Prävention in einer der fünf nachfolgend genannten Kategorien.
  • Das Projekt wurde in Bayern entwickelt und realisiert.
  • Die Planungsphase ist abgeschlossen, das Projekt läuft seit mindestens sechs Monaten. Ist das Projekt bereits beendet, liegt das Ende nicht länger als 18 Monate zurück.
  • Ausschließlich wirtschaftlich orientierte Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Der 16. Bayerische Präventionspreis wird in Übereinstimmung mit den vier Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans sowie dem Schwerpunkt "Einsamkeit" in folgenden Kategorien ausgelobt:

  • Prävention in Familie, Kindertagesstätte und Schule
  • Prävention in Ausbildungsstätte und Betrieb
  • Prävention im Alter
  • Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit
  • "Licht an - Damit Einsamkeit nicht krank macht"

In jedem dieser Themenbereiche wird ein Preis verliehen. Die Jury des Bayerischen Präventionspreises behält sich darüber hinaus vor, für besondere Leistungen weitere Projekte mit Belobigungen auszuzeichnen.

Gesundheit gewinnt!

Der 16. Bayerische Präventionspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert, die unter den Preisträgern der fünf ausgelobten Kategorien vergeben werden.

So sind Sie dabei

Für die Bewerbung um den 16. Bayerischen Präventionspreis bitten wir um Zusendung einer strukturierten Kurzfassung des Projektes sowie einer aussagekräftigen Projektbeschreibung. Nutzen Sie das nachstehende Formular für die Projektkurzfassung.

Bewerbung um den 16. Bayerischen Präventionspreis – Projektkurzfassung

Bitte beachten Sie, dass nur Projekte am Wettbewerb teilnehmen können, für die eine vollständig ausgefüllte Kurzfassung sowie eine aussagekräftige Projektbeschreibung eingereicht werden.

Einsendeschluss für die Bewerbungen um den Bayerischen Präventionspreis ist der 31. Januar 2024.

Ihre Bewerbungsunterlagen (Kurzfassung und ausführlichen Projektbericht) senden Sie bitte auf elektronischem Weg an das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung über die E-Mail-Adresse praeventionspreis@lgl.bayern.de.

Gerne geben wir auch telefonisch Auskunft unter 09131 6808-7249.

Wir freuen uns über zahlreiche Einreichungen mit spannenden Projektberichten!

… und so geht es weiter

Eine Fachjury wird die eingereichten Projekte nach der Originalität der Projektidee, der Aktualität und Bedeutung des Themas, der methodischen Umsetzung, nach Hinweisen zur Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Multiplizierbarkeit bewerten. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

Die Preisverleihung wird im Juni 2024 stattfinden.

Willkommen im Netzwerk Prävention!

Die ausgezeichneten Projekte und weitere Projekte des Wettbewerbs werden nach Maßgabe der Jury aufgenommen ins „Netzwerk Prävention“ - die landesweite Projektdatenbank, die aus den Wettbewerben um den Bayerischen Präventionspreis erwächst. Sie ist ein wertvolles Register für alle, die Präventionspläne schmieden, Anknüpfungspunkte oder Kooperationspartner suchen.

Hinweise zur EU-Beihilferelevanz von Preisgeldern

Das Preisgeld wird von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen und als sog. Allgemeine De-minimis-Beihilfe im Jahre 2024 ausgezahlt. Dabei darf ein Beihilfebetrag von derzeit 200.000 Euro in drei Steuerjahren pro Unternehmen/Empfänger nicht überschritten werden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-Minimis Beihilfen (Amtsblatt EU L 352, 24.12.2013, S. 1 De-Minimis Verordnung).

Die EU-Beihilferegelung findet Anwendung auf gewerbliche oder selbständig tätige (z.B. freiberufliche) Antragsteller. Privatpersonen sind von der Beihilferegelung ausgenommen.

Bei Überschreitung des relevanten Beihilfehöchstbetrages ist eine Auszahlung des Preisgeldes nicht möglich.

Der Preis kann widerrufen werden, wenn der Preisträger sich als des verliehenen Preises als unwürdig erweisen sollte.